Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 02

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt

 

a)    die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan inklusive der Änderungsliste für das Haushaltsjahr 2019 einschließlich Ergebnis- und Finanzplanung 2020 bis 2022

und

b)    den Stellenplan 2019 in der von den Ausschüssen empfohlenen Fassung.

 

 


Herr Bergmann verweist auf die bereits verteilte Änderungsliste, auf die Herr Tönning nach den einzelnen Zuständigkeitsbereichen des HFA weiter eingehen werde.

 

Wie bereits in den anderen Ausschüssen werden die Seitenzahlen aufgerufen. Fragen zu den jeweiligen Seiten können gestellt werden.

 

 

Zum Produkt 010201 Gleichstellung von Mann und Frau auf den Seiten 43 bis 45 fragt Frau Spräner nach, für welche Veranstaltungen Eintrittsgelder in Höhe von 2.000 € zu erwarten seien.

 

Als Beispiel nennt Herr Tönning eine Veranstaltung zum Equal Pay Day, der in den letzten Tagen hier stattgefunden habe.

 

 

Produkt 010501 Öffentlichkeitsarbeit Seiten 55 bis 57:

Frau Spräner wundert sich über die glatten Zahlen in der Tabelle der Leistungsdaten. Man könne doch genau ablesen, wie viele Klicks auf welcher Seite vorgenommen worden seien.

 

Dazu antwortet Herr Bergmann, dass die Zahlen gerundet seien und man davon ausgehe, dass diese konstant bleiben. Als Hinweis gibt er an, dass das meist besuchte auf unserer Internetseite das Amtsblatt sei.

 

 

Herr Stierl möchte zum Produkt 010601 Personalmanagement Seiten 59 bis 62 wissen, wie die Schwankungen in der Zeile 12 Versorgungsaufwendungen zu begründen seien.

 

Darauf erläutert Herr Tönning, dass bei der Ermittlung der Versorgungslasten ein versicherungsmathematisches Gutachten hinterlegt sei. Auch spiele es eine Rolle, ob neue Versorgungsempfänger hinzukommen oder alte versterben. Weiterhin spiele eine Rolle, ob es Besoldungserhöhungen gebe, weil dadurch sich die Pensionsleistungen ebenfalls erhöhen würden. Ab 2020 wurden die Zahlen durchgeschrieben, weil man keine begründeten Schätzungen vornehmen könne.

 

 

Bei Produkt 010901 Elektronische Datenverarbeitung Seiten 71 bis 74 bittet Herr Albin um Konkretisierung der dort aufgeführten Erläuterung.

 

Dazu erklärt Herr Tönning, dass im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten eine Modernisierung stattgefunden habe. Bisher seien noch die antiquierten Knöllchenblöcke genutzt worden. Nun sei eine Fachanwendung angeschafft worden, die die Knöllchen digital erfasst und in die weitere Bearbeitung eingespielt werden.

 

Das externe Hosting bei MP-Feuer sei erforderlich, da die Feuerwehrleute in dieses Programm von zu Hause aus hereinschauen müssen und können sollen. Aus dem Grund sei ein Hosting bei der Gemeinde Nordkirchen nicht möglich, da die Feuerwehrleute nicht ins Verwaltungsnetzt kommen dürfen.

 

 

Produkt 160101 Allgemeine Finanzwirtschaft Seiten 95 bis 98: Herr Möller fragt nach, wie sich der Anteil der Einkommenssteuer zusammensetzte.

 

Darauf antwortet Herr Tönning, dass der Ansatz für 2019 von der Gemeinde sorgfältig geschätzt wurde nach den Daten die bekannt seien. Für die Ansätze im Finanzplan habe man die Zahlen aus dem Orientierungsdatenerlass vom 02.08.2018 fortgeschrieben, da hier keine sorgfältige Schätzung möglich sei.

 

Herr Fuchs fragt nach, wie es zu einer Erstattung in der Jugendamtsumlage kommen könne. Gebe es eine Möglichkeit für die Gemeinde, in die Planung des Kreises Einblick zu erhalten.

 

Darauf antwortet Herr Tönning, dass jährlich eine Planung vom Kreis vorgenommen werde, in die z. B. angenommene Fallzahlen hereinspielen. Diese Planungen seien im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des Kreises vorgenommen und diskutiert. In den vergangenen Jahren wäre es so gewesen, dass das Ergebnis besser ausgefallen sei als die Planung. Daher komme die Erstattung, leider zwei Jahre später als gezahlt.

 

Frau Spräner fragt nach, ob tatsächlich nur Vorfälligkeitsentschädigungen in 2019 zu erwarten seien.

 

Dazu erläutert Herr Tönning, dass bei der Aufstellung des Haushaltsplanes davon ausgegangen sei, alle Kredite zu Anfang des Jahres zurückzahlen zu können. Tatsächlich werden im Jahresabschluss 2019 auch Beträge bei Zinsen ausgewiesen werden, da die Rückzahlungstermine sich ein bisschen verschoben haben. Allerdings gehe die Gemeinde davon aus, dass dieser Ansatz in Höhe von 850.000 € von den tatsächlich zu zahlenden Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen nicht überschritten werde.

 

 

Zum Produkt 020101 Allgemeine Sicherheit und Ordnung Seiten 99 bis 101 möchte Herr Albin wissen, weshalb sich das Teilergebnis fast verdoppelt habe.

 

Dies liege vor allem, so Herr Tönning, an der Umverteilung der Erträge bei den Verwaltungsgebühren. Es habe eine verursachungsgerechte Zuordnung stattfinden müssen. Weiterhin seien Kosten für den Krisenstab bei Großschadensereignissen eingestellt worden.

 

 

Zum Produkt 020401 Meldewesen Seiten 115 bis 117 möchte Herr Möller wissen, wie der Sprung bei den Personalaufwendungen zu erklären sei. Dieser wäre doch nicht nur alleine auf die Tariferhöhungen zurückzuführen.

 

Dazu bittet Herr Tönning, den Personalhaushalt als Gesamtheit zu betrachten und die Aufteilung in die einzelnen Produkte nicht einzeln zu hinterfragen. Unterjährig sei es erforderlich, Personal aus diesem Bereich in einen anderen Bereich zu versetzen oder umgekehrt. Eine unterjährige Anpassung der Zuordnung zu den Produkten sei aber nicht möglich. Das gelte nicht nur für dieses Produkt, sondern für alle, die im Haushalt aufgeführt sind.

 

 

Produkt 020501 Standesamt Seiten 119 bis 121: Frau Spräner fragt nach, wie es zu einem Ertrag aus der Veräußerung von Familienstammbüchern in Höhe von 2.100 € kommen könne.

 

Herr Tönning verweist darauf, dass der gleiche Ansatz im Aufwand 1:1 aufgeführt sei. Die Gemeinde würde keinen Gewinn durch den Verkauf von Familienstammbüchern erwirtschaften.

 

 

Zum Produkt 110201 Abfallentsorgung der Haushalte Seiten 193 bis 195 fragt Frau Spräner nach, ob man die Kosten für die Beseitigung wilder Müllkippen beziffern könne.

 

Dazu antwortet Herr Klaas, dass dies nicht kalkulierbar sei. Es komme immer auf den Abfall an, der beseitigt werden müsse. Natürlich wäre es der Kommune auch lieber, wenn überall der Verursacher dran stehen würde. Dies sei leider nur in verschwindend geringen Fällen so. Die im Haushalt aufgeführten Ansätze seien Schätzwerte, wie man am Ergebnis 2017 erkennen könne. Allerdings kann man nicht beziffern, welcher Anteil der Personalaufwendungen für die Beseitigung von wilden Müllkippen entstanden sei.

 

Herr Tönning erläutert die einzelnen Positionen der Änderungsliste. Diese, so Herr Tönning, werde für den Rat um einen Punkt ergänzt. Durch die Einarbeitung der vom Bauausschuss beschlossenen Änderungen sei aufgefallen, dass ein Übertragungsfehler in der Software vorgelegen habe. Die geplanten 850.000 € für Vorfälligkeitsentschädigungen seien zwar im Ergebnishaushalt aufgeführt, aber im Gesamtfinanzhaushalt fehle dieser Betrag. Dieser sei nun nachgetragen worden und führe zu einer Korrektur des Gesamtbetrages der Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

Frau Spräner möchte wissen, inwieweit die beim Erwerb eines Grundstückes gezahlten Erschließungsbeiträge die Kostensteigerungen im späteren Ausbau abfangen würden.

 

Beim Baugebiet Dornhege, so Herr Klaas, habe es exemplarisch gepasst. Eine andere Auswertung bei anderen Baugebieten sei nicht vorgenommen worden.

 

Herr Lunemann befürchtet, dass bei den in der Änderungsliste beschlossenen Mehrkosten für das Dorfgemeinschaftshaus weitere hinzukommen. Schließlich würden ja auch Ingenieure beschäftigt werden. Dazu erläutert Herr Klaas, dass diese ausgewiesenen Mehrkosten die entstehenden Honorarmehrkosten beinhalten.

 

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:02 (J:N:E)