Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich nördlich der Oberstraße in Südkirchen mit der zugehörigen Begründung sowie die Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung und aus der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe.

2.         Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Oberstraße“ im Ortsteil Südkirchen einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches. Die Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung und aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.



Herr Klaas erklärt, dass in Südkirchen das KiTa-Angebot weiter ausgebaut werden muss. Hierzu habe es eine Investorenauslobung gegeben. Parallel dazu hat ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberstraße“ stattgefunden.

 

In der kürzlich stattgefundenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Einwände, Anregungen oder Bedenken aus der Bürgerschaft vorgetragen worden.

 

In der parallel stattgefundenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind Stellungnahmen eingegangen. Die hierzu erforderlichen Abwägungsvorschläge sind den Ratsmitgliedern und Ausschussmitgliedern zugesandt worden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die planungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zum Beschluss der Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplanaufstellung geschaffen.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung des Kreisjugendamts bestätigt habe, dass die geplante viergruppige Kita für absolut notwendig erachtet werde.

 

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)