Sitzung: 29.01.2019 Ausschuss für Bauen und Planung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 006/2019
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die
22. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich nördlich der
Oberstraße in Südkirchen mit der zugehörigen Begründung sowie die
Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung und aus der öffentlichen
Auslegung der Planentwürfe.
2.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den
Bebauungsplan „Oberstraße“ im Ortsteil Südkirchen einschließlich der
zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches. Die Abwägungsvorschläge
aus der frühzeitigen Beteiligung und aus der öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes werden ebenfalls beschlossen.
Herr Klaas erklärt, dass in Südkirchen das KiTa-Angebot weiter ausgebaut werden muss. Hierzu habe es eine Investorenauslobung gegeben. Parallel dazu hat ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberstraße“ stattgefunden.
In der kürzlich stattgefundenen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Einwände, Anregungen oder Bedenken aus der Bürgerschaft vorgetragen worden.
In der parallel stattgefundenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sind Stellungnahmen eingegangen. Die hierzu erforderlichen Abwägungsvorschläge sind den Ratsmitgliedern und Ausschussmitgliedern zugesandt worden.
Aus Sicht der Verwaltung sind die planungsrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zum Beschluss der Flächennutzungsplanänderung und der Bebauungsplanaufstellung geschaffen.
Herr Bergmann ergänzt, dass die aktuelle Kindergartenbedarfsplanung des Kreisjugendamts bestätigt habe, dass die geplante viergruppige Kita für absolut notwendig erachtet werde.
Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)