Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 03, Enthaltungen: 02

Beschlussvorschlag:

 

Der der Sitzungseinladung beigefügte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegende Kalkulation Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2019 wird angenommen und beschlossen.

 


Die Gebührenkalkulation wird von Herrn Tönning erläutert.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Stierl, dass diese der Auffassung sei, dass die einmaligen Kosten für die Beseitigung der Altlasten in Höhe von 35.000 € nicht in die Gebührenkalkulation hineingehören.

 

Herr Tönning, Herr Bergmann und auch Herr Klaas erläutern die Grundlagen, weshalb hier das Verursachungsprinzip nach § 77 der Gemeindeordnung zum Tragen komme.

 

Herr Stierl bedankt sich für diese ausführliche Erläuterung und kann nachvollziehen, weshalb dieser einmalige Betrag in der Gebührenkalkulation Berücksichtigung gefunden habe.

 

Weitere Fragen zur Gebührenkalkulation werden von Herrn Lachmann beantwortet.

 

Herr Möller erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag nicht folgen könne, nicht wegen der 35.000 €, sondern aufgrund der Tatsache, dass er den zusätzlichen Öffnungstag des Wertstoffhofes für nicht erforderlich halte.

 


Abstimmungsergebnis: 11:03:02 (J:N:E)