Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ in der Ortslage Nordkirchen.

 

Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Änderung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.


Den Wünschen verschiedener Gewerbetreibender nach einer Erweiterung des Gewerbegebiets soll nach Aussage von Herrn Bergmann nachgekommen werden.

Die gewünschten Grundstücksgrößen verlangen eine Änderung der Erschließungsstraßen und eine Anpassung der Baugrenzen.


Abstimmungsergebnis: 24:00:00 (J:N:E)