Beschlussvorschlag:

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 89.811.696,22 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 57.816.16 Euro festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 57.816.16 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2018 vorgetragen und dort mit der Ausgleichsrücklage verrechnet.

2.         Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2017.


Nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Bergmann fasst Herr Tönning die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zusammen.

Auch Herr Stierl betont das gute Ergebnis zwischen dem geplanten Fehlbetrag und dem tatsächlichen Fehlbetrag von 58.000 €. Kleinere Mängel, die im Prüfbericht angesprochen wurden, seien mittlerweile beseitigt.

 

Bei der Abstimmung stimmt Herr Bergmann nicht mit.


Abstimmungsergebnis: 23:00:00 (J:N:E)