Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 01, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die als Anlage der Sitzungseinladung beiliegende Entwässerungssatzung sowie die Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen mit Wirkung vom 01.01.2019.

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachstand. Die Verbandsversammlung des Lippeverbandes hat der Übertragung des Abwassernetzes mit einer absoluten Mehrheit von rd. 99 % zugestimmt. Die Bestätigung der Bezirksregierung zum Sanierungsbedarf des Kanalnetzes in den nächsten Jahren hat die Gemeinde Nordkirchen erhalten. Es fehlt einzig die Zustimmung des Umweltministeriums. Herr Klaas geht davon aus, dass zum 01.01.2019 das Abwassernetz an den Lippeverband übertragen werden kann.

 

Eine Umsetzungsfolge ist die Änderung der Entwässerungssatzung, die er ebenfalls vorstellt. Regelungen zum Kanalanschlussbeitrag müssen geändert werden und verschiedenste Berechtigungen müssen per Satzung an den Lippeverband gegeben werden, bspw. das Auskunftsrecht und das Recht das Wasser zu untersuchen.

 

Herr Tönning ergänzt, dass die Verwaltung viele Änderungen in der Satzung vornehmen müsse, obwohl sich für die Bürger nicht viel ändere. Nur der juristische Hintergrund ändere sich komplett, die öffentliche Einrichtung bleibe bestehen.

 

Frau Spräner fragt, wie viele Kleinkläranlagen es in der Gemeinde Nordkirchen gebe.

 

Herr Klaas antwortet, dass es ungefähr 72 Kleinkläranlagen seien, deren Schlamm von der Gemeinde abgefahren werde.

 


Abstimmungsergebnis: 12:01:00 (J:N:E)