Herr Klaas erklärt den Sachverhalt.

 

Herr Lübbert bemerkt, dass das geplante Gebäude eine stattliche Größe haben solle.

 

Herr Klaas erklärt, dass das Gebäude die erforderlichen Grenzabstände einhalten muss und kein direkter Anbau bis an den Rad- und Fußweg erfolgen wird.

 

Herr Geiser erklärt, dass einer grundsätzlichen Bebauung dieses noch freiliegenden Gewerbegrundstückes nichts entgegensteht. Jedoch handele es sich bei dem in der Sitzungsvorlage dargestellten Gebäude um einen sehr großen Riegel mit über 40 Meter. Das Grundstück befindet sich relativ nah am Ortseingang und müsse sich somit in die vorhandene Bebauung einfügen.

 

Herr Steinhoff erklärt, dass die Gebäude den sog. Großgaragen ähneln. Da die Gewerbegrundstücke nicht unbegrenzt seien, halte man Großgaragen an dieser Stelle für nicht richtig.

 

Herr Klaas stellt klar, dass die Gebäudeeinheiten jeweils kleineren Gewerbetreibenden bzw. StartUp Unternehmen dienen, die nicht das nötige Kleingeld für eine große Gewerbehalle besitzen bzw. den Bedarf auch nicht haben. Es sollen Räumlichkeiten geschafften werden, der es ermöglicht, auch für kleine Unternehmen Fuß zu fassen.

 

Frau Spräner für Bündnis 90 / Die Grünen hält die Kombination aus kleineren Büroräumlichkeiten und Abstellfläche für Fahrzeuge und Material für eine gute Idee, die weiter verfolgt werden soll.

 

Herr Rath befürchtet, dass ein Garagenhof entsteht. Der Platz an dieser Stelle sei zu schade.

 

Auf die Frage von Herrn Stierl, ob ein Ausschluss eines Garagenhofes durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich sei, erklärt Herr Klaas, dass dies nicht möglich sei, da das grundsätzlich auch in einem Gewerbegebiet zulässig ist.

 

Die Frage, ob die kleinen Einheiten auch kombinierbar bzw. vergrößert werden können, bejaht Herr Klaas.

 

Herr Pieper macht den Vorschlag, den Beschluss zu vertagen. Er begründet dies, mit weiteren detaillierten Planungen der Gebäude unter den hier dargelegten Anregungen bzw. Bedenken der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschussvorsitzende und alle Ausschussmitglieder können dem folgen. Ein Beschluss wird vertagt. Zur nächsten Beratung wird ein erweiterter Lageplan und eine Ansichtszeichnung vorgelegt.