Sitzung: 01.12.2011 Ausschuss für Familie, Schule und Sport
Nach einigen
einleitenden Ausführungen von Herrn Bergmann informieren Frau Hesselmann und
Herr Mohring die Anwesenden anhand einer PPP (siehe Anlage) über die Situation
der stationären Pflege in Nordkirchen.
Während des
Vortrags werden von verschiedenen Ausschussmitgliedern Fragen gestellt, die
auch direkt beantwortet werden und in den Vortrag einfließen.
Die aktuelle und
prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Kreis Coesfeld und in der Gemeinde
Nordkirchen wird dem momentanen Pflegeplatzangebot und dem zu erwartenden
Bedarf gegenübergestellt. Bei der Bedarfsprognose wird die Anzahl der über 80
Jährigen zugrunde gelegt.
Herr Mohring führt
aus, dass es in Nordkirchen momentan 44 Plätze und damit eine 9,9 % Versorgung
für die 446 Menschen über 80 Jahre gebe. Allgemein gehe man davon aus, dass 2/3
der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt wird und 1/3 in Pflegeeinrichtungen.
1/3 der Heimbewohner benötige zur Finanzierung zusätzliche Sozialleistungen.
Der Pflegesatz der Einrichtungen werde zwischen dem Landschaftsverband und den
Pflegekassen verhandelt. Der Kreis Coesfeld habe darauf keinen Einfluss. Die
hohen Kosten im Vergleich zu anderen Regionen seien darauf zurückzuführen, dass
im Münsterland viele konfessionelle Träger ansässig seien, die relativ viele
Fachkräfte angestellt hätten und diese auch tariflich bezahlen würden. Außerdem
hätten die Einrichtungen im Kreis Coesfeld hohe Standards im Bereich der
Ausstattung (z. B. Einzelzimmer).
Laut Hochrechnung
werde ab 2017 ein Bedarf an zusätzlichen Plätzen bestehen. Man könne aber davon
ausgehen, dass alternative, flexiblere Wohnformen allmählich stärker
nachgefragt würden.
Wenn man einen
Platz in einem bestimmten Heim haben wolle, könne es auch jetzt schon zu Wartezeiten
kommen. Die Versorgung im Bereich der Kurzzeitpflege sei in der Region momentan
nicht so gut, dort gebe es Versorgungslücken. Tagespflegeplätze seien in
Nordkirchen nicht vorhanden (nur in Lüdinghausen).
Bei den Baukosten
für die Errichtung eines Pflegeheims würden maximal 80.000 € pro Platz zugrunde
gelegt, die auch in die Berechnung des Pflegesatzes einfließen würden. Durch
eine gesetzliche Änderung bzw. die Änderung einer Ausführungsverordnung gebe es
momentan kaum Initiativen zum Neubau von Einrichtungen. Es würde allenfalls an
vorhandene Einrichtungen angebaut.
Es wird kritisch
darüber diskutiert, dass Kosten für Personen anfallen können, die aus anderen
Kommunen beispielsweise zunächst zu Angehörigen oder in das Betreute Wohnen
zuziehen und dann pflegebedürftig werden. Das Wunsch- und Wahlrecht der Bürger
und Bürgerinnen sei dabei zu beachten.
Frau Hesselmann
betont die gute Arbeit der Pflegeberatung. Die Zahl der durch Pflegeberatung
vermiedenen Fälle von „Hilfen zur Pflege“ sei zwar nicht messbar, es würde aber
in den Beratungen immer versucht, Alternativen zur stationären Pflege
aufzuzeigen.
Herr Bergmann
bedankt sich für den Vortrag und teilt abschließend mit, dass das Projekt „Gemeinschaftliches
Wohnen in Südkirchen“ sehr gut angenommen würde und ein Beleg dafür sei, dass
alternative Wohnformen verstärkt nachgefragt würden.