Nach einigen einleitenden Ausführungen von Herrn Bergmann informieren Frau Hesselmann und Herr Mohring die Anwesenden anhand einer PPP (siehe Anlage) über die Situation der stationären Pflege in Nordkirchen.

 

Während des Vortrags werden von verschiedenen Ausschussmitgliedern Fragen gestellt, die auch direkt beantwortet werden und in den Vortrag einfließen.

 

Die aktuelle und prognostizierte Bevölkerungsentwicklung im Kreis Coesfeld und in der Gemeinde Nordkirchen wird dem momentanen Pflegeplatzangebot und dem zu erwartenden Bedarf gegenübergestellt. Bei der Bedarfsprognose wird die Anzahl der über 80 Jährigen zugrunde gelegt.

 

Herr Mohring führt aus, dass es in Nordkirchen momentan 44 Plätze und damit eine 9,9 % Versorgung für die 446 Menschen über 80 Jahre gebe. Allgemein gehe man davon aus, dass 2/3 der Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt wird und 1/3 in Pflegeeinrichtungen. 1/3 der Heimbewohner benötige zur Finanzierung zusätzliche Sozialleistungen. Der Pflegesatz der Einrichtungen werde zwischen dem Landschaftsverband und den Pflegekassen verhandelt. Der Kreis Coesfeld habe darauf keinen Einfluss. Die hohen Kosten im Vergleich zu anderen Regionen seien darauf zurückzuführen, dass im Münsterland viele konfessionelle Träger ansässig seien, die relativ viele Fachkräfte angestellt hätten und diese auch tariflich bezahlen würden. Außerdem hätten die Einrichtungen im Kreis Coesfeld hohe Standards im Bereich der Ausstattung (z. B. Einzelzimmer).

 

Laut Hochrechnung werde ab 2017 ein Bedarf an zusätzlichen Plätzen bestehen. Man könne aber davon ausgehen, dass alternative, flexiblere Wohnformen allmählich stärker nachgefragt würden.

 

Wenn man einen Platz in einem bestimmten Heim haben wolle, könne es auch jetzt schon zu Wartezeiten kommen. Die Versorgung im Bereich der Kurzzeitpflege sei in der Region momentan nicht so gut, dort gebe es Versorgungslücken. Tagespflegeplätze seien in Nordkirchen nicht vorhanden (nur in Lüdinghausen).

 

Bei den Baukosten für die Errichtung eines Pflegeheims würden maximal 80.000 € pro Platz zugrunde gelegt, die auch in die Berechnung des Pflegesatzes einfließen würden. Durch eine gesetzliche Änderung bzw. die Änderung einer Ausführungsverordnung gebe es momentan kaum Initiativen zum Neubau von Einrichtungen. Es würde allenfalls an vorhandene Einrichtungen angebaut.

 

Es wird kritisch darüber diskutiert, dass Kosten für Personen anfallen können, die aus anderen Kommunen beispielsweise zunächst zu Angehörigen oder in das Betreute Wohnen zuziehen und dann pflegebedürftig werden. Das Wunsch- und Wahlrecht der Bürger und Bürgerinnen sei dabei zu beachten.

 

Frau Hesselmann betont die gute Arbeit der Pflegeberatung. Die Zahl der durch Pflegeberatung vermiedenen Fälle von „Hilfen zur Pflege“ sei zwar nicht messbar, es würde aber in den Beratungen immer versucht, Alternativen zur stationären Pflege aufzuzeigen.

 

Herr Bergmann bedankt sich für den Vortrag und teilt abschließend mit, dass das Projekt „Gemeinschaftliches Wohnen in Südkirchen“ sehr gut angenommen würde und ein Beleg dafür sei, dass alternative Wohnformen verstärkt nachgefragt würden.