Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ im Ortsteil Südkirchen. Der Änderungsbereich betrifft das Grundstück Unterstraße 11.

 

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt, da Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 


Herr Klaas stellt die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes vor.


Abstimmungsergebnis: 24:00:00 (J:N:E)