Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt:

1.         Die Abwasserbeseitigungspflicht nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 LWG NRW (Sammeln und Fortleiten von Abwasser) wird gemäß § 52 Abs. 2 LWG NRW zum 01.01.2019 auf den Lippeverband übertragen.

2.         Der Dokumentation zum Übergang der Pflicht gemäß § 52 Abs. 2 LWG NRW in der Entwurfsfassung vom 11.09.2018 (Anlage zu dieser Sitzungsvorlage) wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Rechtsakt abzuschließen.

3.         Über die Verwendung der zufließenden Geldmittel entscheidet der Rat der Gemeinde. Vorrangig sind diese für die vollständige Schuldentilgung einzusetzen.

 

 


Herr Bergmann informiert zuerst darüber, dass Herr Tepper sich für diesen Tagesordnungspunkt für befangen erklärt hat. Herr Tepper nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Anschließend betont Herr Bergmann die Besonderheit der Entscheidung. Er verweist auf die ausführlichen Beratungen und intensiven Vorbereitungen in den vergangenen Monaten, fasst den bisherigen Ablauf zusammen und gibt einen Ausblick über die zukünftigen Termine, bei einem entsprechenden Ratsbeschluss.

 

Herr Bergmann fasst die Auswirkungen der Kanalnetzübertragung für die Gemeinde Nordkirchen und ihre Bürgerinnen und Bürger in einer PowerPoint-Präsentation zusammen und verweist auf die ausführlichen Präsentationen im Workshop für die Ratsmitglieder, der vor den Sommerferien stattfand, und im Haupt- und Finanzausschuss, die allen Ratsmitgliedern auch noch einmal zur Verfügung gestellt worden sind.  

Er bedankt sich beim Lippeverband, der Kanzlei Wolter Hoppenberg und bei den Kolleginnen und Kollegen für die produktive und kooperative Zusammenarbeit und ist zuversichtlich, dass sich diese Zusammenarbeit auch in Zukunft weiter positiv gestaltet.

 

Auch Herr Dr. Paetzel, Vorstandsvorsitzender des Lippeverbands, bedankt sich für die gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung und beim Rat der Gemeinde für die offenen Diskussionen und das kritische Hinterfragen. Er betont, dass es sich bei der Übertragung um eine hoheitliche Aufgabenübertragung handelt und der Lippeverband nicht privatwirtschaftlich handelt. Für die Zukunft bittet auch er darum, die bisherige Zusammenarbeit so positiv weiterzuführen.

 

Für die CDU-Fraktion gibt Herr Geiser eine Stellungnahme ab. Er betont, dass es eine ganz besondere Stunde im Gemeinderat sei, die in ihrer Tragweite zum Wohl der Gemeinde Nordkirchen eine herausragende Bedeutung hat. Durch die Übertragung könne die Gemeinde jetzt und für die Zukunft die Finanzen sanieren, Schulden tilgen und den Überschuss langfristig anlegen. Jeglichen Begehrlichkeiten erteile die CDU eine Absage.

Auch habe die Gemeinde Nordkirchen im Lippeverband einen zuverlässigen, seriösen und kompetenten Partner gefunden, der gewinnunabhängig die Ableitung und Aufbereitung des Abwassers aus einer Hand durchführt und so Synergien nutzen könne. Für die CDU sei auch die zukünftige Gebührenstabilität unabdingbar, die über die Gebühren-, Satzungs- und Planungshoheit, die bei der Gemeinde Nordkirchen verbleiben, garantiert wird. Abschließend weist Herr Geiser auf die Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten hin und bedankt sich bei allen Beteiligten, dass diese mit viel Sachverstand die Transparenz für die heutige Entscheidungsmöglichkeit geschaffen haben.

 

Herr Stierl erklärt für die SPD-Fraktion, dass es ein historischer Tag für die Gemeinde sei, da die einzigartige Möglichkeit bestehe, schuldenfrei zu werden. Er bedankt sich bei der Verwaltung und beim Lippeverband für die detaillierte, transparente und nachvollziehbare Ausarbeitung. Sollten noch Fragen bei den Bürgerinnen und Bürgern bestehen, so hofft er, dass sie diese stellen und alle Unklarheiten beseitigt werden können. Für die SPD sei es wichtig, dass der Lippeverband eine öffentliche Einrichtung ist, somit ein Gewinnerzielungsverbot bestehe, die Gemeinde im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzepts die Federführung bei Investitionen und Gebühren behalte und ein gesetzliches Verbot von umstellungsbedingten Gebührenerhöhungen bestehe. Er betont, dass die Übertragung ein hervorragendes Ergebnis für Nordkirchen sei und erklärt, dass mit den zufließenden Geldmitteln die Infrastruktur gestärkt und nachhaltige Investitionen getätigt werden können, insgesamt aber keine „Luftschlösser“ gebaut werden dürften.  

 

Für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen schließt Frau Spräner sich den Stellungnahmen von Herrn Geiser und Herrn Stierl an. Sie bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung der Fragen.

 

Die UWG ist laut Herrn Lübbert weniger euphorisch. Nach Einschätzung der UWG sinke der tatsächliche Einfluss der Gemeinde und die Gebührenhoheit sei nicht mehr gegeben. Außerdem gebe die Gemeinde einen realen Gegenwert für immer aus der Hand.  Herr Lübbert erklärt, dass die UWG aus diesen Gründen nicht zustimmen kann.

Auf Rückfrage von Herrn Lübbert erklärt Herr Tönning, dass kein dritter Interessent Unterlagen für die Kanalnetzübernahme eingereicht hat und dass die Kommunalaufsicht immer informiert wurde und bisher keine Bedenken geäußert habe.

Herr Dr. Paetzel macht noch einmal deutlich, dass das Kanalnetz von einem öffentlich-rechtlichen Träger auf einen anderen öffentlich-rechtlichen Träger übergeht und die Gemeinde die Gebührenhoheit, die Satzungshoheit und über das Abwasserbeseitigungskonzept alle Möglichkeiten der Einflussnahme behält.

 

Herr Seidel gibt eine Stellungnahme für die FDP ab. Er betont, dass die Übernahme für die Bürgerinnen und Bürger keine Veränderungen bringe, da die Gebührenhoheit bei der Gemeinde verbleibe. Investitionen würden in Zukunft nach dem Wirtschaftsplan des Lippeverbands in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde getroffen werden. Hier ist die FDP zuversichtlich, da die Zusammenarbeit in den letzten Monaten positiv verlaufen sei. Auch sei der FDP klar, dass die Aufgaben und Anforderungen an die Abwasserbeseitigung in den nächsten Jahren steigen werden und dass weiteres Personal und Equipment in der Verwaltung benötigt würde, was zu steigenden Gebühren führen würde.

Herr Seidel mahnt die Ratsmitglieder und die Verwaltung vernünftig mit der neuen Finanzlage umzugehen und keine Wahlgeschenke, bzw. Luftschlösser zu bauen. Es müsse gemeinsames Ziel sein, die Gemeindefinanzen vernünftig an die nächsten Generationen zu übergeben. 

 

Nachdem Herr Haub erklärt hat, dass er dem Beschluss aus ordnungspolitischen Gründen nicht folgen kann, werden letzte Rückfragen beantwortet und die Herren vom Lippeverband verlassen den Sitzungssaal.

 


Abstimmungsergebnis: 21:3:0 (J:N:E)

 

Nach der Abstimmung wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen.