Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Cappenberger Straße“ im Ortsteil Südkirchen. Der Änderungsbereich betrifft das Grundstück Unterstraße 11.

 

Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches durchgeführt, da Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

 


Herr Klaas erklärt, dass der Bauherr die Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück „Unterstraße 11“ plant. Der Bebauungsplan „Cappenberger Straße“ setzt hier eine geschlossene Bauweise fest.

 

Der damalige Ansatz des Bebauungsplanes war der Planung geschuldet, eine geschlossene Bauweise für den Bereich vorzuhalten. Nach etwa 20 Jahren ist dieser Planansatz hinfällig.

 

Um das Bauvorhaben des Bauherrn zu realisieren, ist die Änderung von geschlossener in offener Bauweise erforderlich. Die Verwaltung unterstützt diese Änderungsplanung.

 

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)