Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 02, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung der Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine neue Wohnbaufläche im Ortsteil Capelle und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass der Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken in der Gemeinde Nordkirchen sehr hoch sei. In Capelle sind nahezu alle gemeindlichen Baugrundstücke veräußert und bebaut.

 

Der Regionalplan hat den Ortsteil Capelle planerisch nicht dargestellt, daher konnten einst weitere Wohnbauentwicklungen von der Bezirksregierung nicht positiv begleitet werden. Nach jahrelangen Verhandlungen und nun beabsichtigten Änderungen im Landesentwicklungsplan und Regionalplan besteht die Möglichkeit, unter Berücksichtigung einiger bestimmter Parameter, Wohnbauflächen in Capelle zu schaffen. Grundvoraussetzung ist, dass dieser Anreiz aus der Bevölkerung Capelles selber kommt. Um die örtliche Infrastruktur, wie z.B. den Bestand der Grundschule und des Kindergartens bis hin etwa zur Kanalisation zu schützen und auch auszulasten, müssen weitere Wohnbauflächen geschaffen werden.

 

Herr Klaas stellt die Örtlichkeit des geplanten Geltungsbereiches vor. Es handele sich planerisch um eine landwirtschaftliche Fläche, die nun zu Wohnbaufläche umgewidmet werden soll. Das Plangebiet soll, wie der Gemeinde Nordkirchen mit Schreiben der Bezirksregierung Münster bestätigt wurde, max. 3 Hektar groß sein.

 

Parallel dazu werden Gespräche mit dem Grundstückseigentümer geführt. Der Eigentümer wird einen Teil seiner Flächen an die Gemeinde veräußern.

 

Herr C. Quante fragt nach, ob durch einen entsprechenden Bebauungsplan auch Grundstücke aus dem Bestand in der Steinstraße aufgenommen werden können, um möglicherweise Hinterlandbebauungen zu ermöglichen. Bei dem Baugebiet „Auf dem Hegekamp“ in Südkirchen wurde der Planungsgedanke bereits umgesetzt.

 

Herr Klaas erklärt, dass bei entsprechender Resonanz der genannten Eigentümer durchaus dieser Gedanke aufgegriffen werden könne.

 

Herr Stierl begrüßt die Planung, weitere Wohnbauflächen in Capelle auszuweisen. Über die besondere regionalplanerische Situation sei man sich im Klaren.

 

Herr Klaas ergänzt, dass es sich bei dem vorliegenden Plan um einen ersten Entwurf handelt und der genaue Geltungsbereich noch zu definieren sei. Hier gebe es die Möglichkeit, das Plangebiet auch Richtung Süden, also direkt an die Bahnhofstraße zu verschieben.

 

Herr Geiser für die CDU stellt klar, dass grundsätzlich alle 3 Ortsteile in gleichen Maßen zu entwickeln sind. Bei dem geplanten Baugebiet „Wohr“ bittet er die Verwaltung, um eine Auflistung der Pros und Contras, an welcher Stelle der Geltungsbereich (im Norden oder Süden) liegen soll.

 

Herr Klaas sichert diese Auflistung zu.

 

Frau Spräner erklärt, dass die Wohnbauentwicklung zunächst für das Gesamtgebiet der Gemeinde Nordkirchen zu betrachten ist, also ein Gesamtkonzept für die Gemeinde erarbeitet werden soll. Bevor dies nicht vorgelegt werde, könne einer Wohnbauentwicklung an dieser Stelle nicht zugestimmt werden.

 

Herr Bergmann erklärt, dass die Verwaltung in Gesprächen mit der Bezirksregierung sei. Hierbei ging es auch um den, aus Sicht der Verwaltung fehlerhaften Zensus, der falsche Einwohnerzahlen angenommen hat. Vor diesem Hintergrund ist über die Flächenreserven im Gemeindegebiet noch zu diskutieren. Erst danach könne man genau mitteilen, wo Flächenreserven wegfallen bzw. auch hinzukommen.

 

Frau Wellmann begrüßt die Entwicklungsmöglichkeiten in Capelle.

 

Auf die Rückfragen zum Geltungsbereich des Plangebietes antworten Herr Bergmann und Herr Klaas ausführlich.

 

Herr Geiser erklärt, dass der Beschlussvorschlag eindeutig sei und zunächst über die Einleitung der Verfahren entschieden werden soll, nicht mehr und nicht weniger. Herr Geiser stellt fest, dass Frau Spräner und die „Grünen“ scheinbar gegen eine Wohngebietsentwicklung in Capelle seien.

 

Die neue Landesregierung habe sich auch die Stärkung des ländlichen Raumes „auf die Fahne“ geschrieben, daher komme die Gemeinde nicht umhin, auch weitere Wohnbauflächen auszuweisen.

 

Frau Spräner erklärt, dass sich die Bedenken der „Grünen“ auf die Tatsache bezieht, den Flächenfraß und die Verdrängung von ökologischen Lebensraum, wie vom Baugesetzbuch vorgesehen, zu vermeiden.

 

Auf die Frage von Herrn Appel, für wie lange diese 3 Hektar den Bedarf in Capelle decken sollen, erklärt Herr Klaas, dass ein genauer Zeitraum nicht zu definieren sei, aber die Bezirksregierung Münster von etwa 6-20 Jahren ausgehe.

 

 


Abstimmungsergebnis: 12:02:01 (J:N:E)