Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 02, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Außenbereichssatzung „Auf der Heide“ zur Regelung der baulichen Entwicklung in diesem Bereich zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches.

 

 


Herr Klaas stellt die Örtlichkeit und den Planungsinhalt vor. Es bietet sich unter Berücksichtigung des Schutzes des Außenbereiches die Möglichkeit, den Eigentümer der Grundstücke sinnvolle aber auch maßvolle Erweiterungen des Bestandes bzw. Neubauten zu schaffen.

 

Wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, sind einige Anregungen und Bedenken der betroffenen Eigentümer vorgebracht worden.

 

Herr Stierl ist der Meinung, dass keine weiteren Neubauten durch die Satzung entstehen können.

 

Herr Geiser stellt klar, dass durch die Satzung auch Neubauten entstehen können, da nun überbaubare Flächen dargestellt sind. Inhaltlich wird die CDU der Satzung zustimmen.

 

Frau Spräner erklärt, dass diese Satzung dem Bauverbot im Außenbereich entgegenstehe. Eine Nachverdichtung sei aus Sicht der „Grünen“ im Außenbereich nicht richtig, da sich Wohnbauentwicklung auf die vorhandenen Ortsteile beschränken sollte. Eine Zersiedlung des Außenbereiches sei nicht gewünscht, daher könne dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt werden.

 

Herr Tepper stellt fest, dass der Geltungsbereich unmittelbar an das Grundstück der Deutschen Bahn und somit an das Bahngleis angrenzt. Er fragt nach, ob der Satzungsbeschluss möglicherweise negative Auswirkungen auf die Errichtung eines zweiten Gleises haben könnte.

 

Herr Klaas erklärt, dass der vorhandene Grundstücksstreifen der Deutschen Bahn ausreichend breit sei und ein zweites Gleis ohne weitere Grundstückskäufe möglich sei. Die Bahn muss bei ihren Planungen später auf dann bestehende Wohnhäuser,  z.B. bei Fragen des Lärmschutzes, Rücksicht nehmen.

 

 


Abstimmungsergebnis: 13:02:00 (J:N:E)