Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 14, Enthaltungen: 00

Beschluss

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ im Ortsteil Nordkirchen einschließlich der zugehörigen Begründung nach § 10 BauGB als Satzung.

 


Herr Bergmann berichtet über den Beratungsstand aus dem Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt. Mit dieser vorgeschlagenen Änderung des Bebauungsplanes sei eine optimalere Aufteilung der Grundstücke, insbesondere des Grundstückes für den Wertstoffhof, möglich. Er verweist auf die wichtigsten Aspekte für den Neubau des Wertstoffhofes: Aufgrund des demografischen Wandels sei eine benutzerfreundlichere Gestaltung dringend erforderlich. Darüber hinaus sei der jetzige Standort zu klein. Aufgrund weiterer Müllsortierungen müssten zwei weitere Container jetzt schon aufgestellt werden. Er verweist auf Alternativen, die mehrfach dargestellt worden seien, allerdings deutlich teurer gewesen wären als die jetzt angestrebte Lösung.

 

Herr Geiser berichtet für die CDU-Fraktion, dass aus ihrer Sicht eine Optimierung am jetzigen Standort als ausreichend angesehen werde. Ein Neubau sei so nicht notwendig. In den Nachbarkommunen Olfen und Lüdinghausen würden auch die verbesserten Podeste an den Containern reichen. Eine Entlastung könne man gegebenenfalls durch eine weitere angebotene Grünabfuhr und durch längere Öffnungszeiten erzielen. Letztendlich sei dieses Modell nicht zu Ende gedacht und ausprobiert. Hinzu komme, dass der neue Wertstoffhof an geplanter Stelle so kein Magnet für andere Unternehmen sein könne, sich dort anzusiedeln.

 

Herr Tegeler kann die Argumente der CDU-Fraktion nicht nachvollziehen. Die Optimierung am jetzigen Standort wäre eine Verschlimmerung, nicht nur für die Bürger, sondern auch finanziell. Der neue Wertstoffhof sei richtungsweisend und mit monatlich 30 Cent Steigerung für eine 80-l-Tonne sei die Maßnahme gerechtfertigt.


Abstimmungsergebnis: 15:14:00 (J:N:E)