Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 00, Enthaltungen: 01

Beschluss

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung des Verfahrens zum Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches für den Bereich „Berger“ in der Abgrenzung laut Lageplan in der Sitzungsvorlage.

 


Herr Bergmann betont, dass es heute nur darum gehe, das Verfahren einzuleiten, wobei der gesamte Verfahrensablauf und insbesondere das Zustandekommen und der Inhalt einer Außenbereichssatzung noch völlig offen sei.

 

Herr Klaas ergänzt, dass man abwägen müsse zwischen verschiedenen Interessen, da verständlicherweise die Anlieger Schutzansprüche geltend machen würden. Die zu diesem Thema angebotene Infoveranstaltung sei ein Service des Rathauses gewesen außerhalb des gesetzlich vorgegebenen Einleitungsverfahrens. Die offizielle Beteiligung der Bürger werde selbstverständlich nach dem Einleitungsbeschluss erfolgen.

 

Es gebe aber auch ein berechtigtes Nutzungsinteresse des Eigentümers dieser intakten Immobilie und bei Wiederaufnahme einer verträglichen gewerblichen Tätigkeit an dieser Stelle die Chance, zumindest einige bei Weggang der Firma Voss weggefallenen Arbeitsplätze wieder neu zu schaffen.

 

Herr Tegeler weist darauf hin, dass diese Situation sicherlich ein Einzelfall in der Gemeinde sei, dass ein Industriebereich sich im Außenbereich befinde. Aus seiner Sicht sei es sinnvoll, dieses Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen, da dadurch keine neue Grünfläche an anderer Stelle belegt werden müsse. Die Gruppe werde den Beschluss mittragen, selbstverständlich sollten die Schutzansprüche der Bürger sich in der Satzung wiederfinden.

 

Herr Geiser berichtet, dass auch die CDU-Fraktion das Verfahren mit begleiten und den Beschlussvorschlag mittragen werde. Sicher fiele es allen Beteiligten leichter, wenn schon jetzt ein neuer Nutzer bekannt sei. Auch die CDU-Fraktion stehe hinter dem Vorschlag der Verwaltung.


Abstimmungsergebnis: 28:00:01 (J:N:E)